FavoStyle als Betriebsausgabe –
steuerliche Aspekte der Ferienimmobilienvermietung.
Wichtiger Hinweis:
Dieser Abschnitt bietet allgemeine Informationen – keine Steuerberatung.
Für Ihre konkrete Situation konsultieren Sie bitte einen Steuerberater.
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FavoStyle-Analysegebühr als Betriebsausgabe absetzbar
Bei gewerblicher oder einkünftesteuerrelevanter Ferienvermietung
sind die FavoStyle-Analysegebühren als Werbungskosten
oder Betriebsausgaben grundsätzlich absetzbar –
da sie dem Zweck der Einnahmenerzielung dienen.
Voraussetzung: die Vermietung unterliegt der Einkommensteuer.
29 €/Raum × 5 Räume
145 € Analysegebühr
Grenzsteuersatz 35 %
50,75 € Steuerersparnis
Effektiver Netto-Preis
94,25 € für 5-Raum-Analyse
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Einkommensteuer
Mieteinnahmen aus Ferienimmobilien sind grundsätzlich steuerpflichtig (§ 21 EStG). Ab 520 €/Jahr Freigrenze überschritten → Anlage V.
Anlage V: Einkünfte aus Vermietung
Absetzbar: Reinigung, Wartung, Zins, Abschreibung
FavoStyle: Werbungskosten (§ 9 EStG)
Möbel-AfA: 13 Jahre Nutzungsdauer
Gebäude-AfA: 2 % jährlich
⚠ Achtung
Leerstands-Verluste nur abziehbar bei Gewinnerzielungsabsicht (>75 % Durchschnittsauslastung der Umgebung).
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Gewerbesteuer
Gewerblichkeit liegt vor, wenn erhebliche Zusatzleistungen erbracht werden (Reinigung, Frühstück, Wäsche-Service).
Einfache Vermietung: keine Gewerbesteuer
Hotel-ähnliche Leistungen → gewerblich
Freibetrag: 24.500 € Gewinn
Bei mehreren Objekten: Prüfung empfohlen
GmbH-Gründung ab ca. 60k € Gewinn sinnvoll
⚠ Achtung
Gewerbliche Vermietung hat Auswirkungen auf Mietrecht, Sozialversicherung und Umsatzsteuer.
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Umsatzsteuer
Kurzfristige Vermietung kann umsatzsteuerpflichtig sein. Kleinunternehmerregelung bis 22.000 €/Jahr möglich.
Kurzfristige Vermietung: 7 % USt. möglich
Kleinunternehmer bis 22k €: USt.-frei
Option zur Regelbesteuerung möglich
AirBnB-Provision: Vorsteuererstattung prüfen
Beherbergungssteuer: in manchen Städten
⚠ Achtung
Regelbesteuerung erlaubt Vorsteuerabzug (Renovierung, FavoStyle etc.) – kann vorteilhaft sein.
✅ Typisch absetzbare Kosten bei Ferienimmobilien-Vermietung
FavoStyle-Analyse
Als Werbekosten zur Einnahmenerzielung
Professionelle Fotografie
Werbemaßnahme – direkt abzugsfähig
Portal-Provisionen
Betriebskosten – vollständig absetzbar
Reinigungskosten
Betriebskosten – vollständig absetzbar
Bettwäsche & Handtücher
Sofortabschreibung unter 800 € netto
Möbel & Einrichtung
AfA über 13 Jahre oder Sofortabzug <800 €
Renovierungskosten
Erhaltungsaufwand vs. Herstellungskosten prüfen
Finanzierungszinsen
Voll abzugsfähig bei Kredit für Immobilie
Versicherungsprämien
Ferienimmobilien-Versicherung absetzbar
Steuerberater-Kosten
Absetzbar als Sonderausgaben
Reisekosten zum Objekt
Bei Verwaltungsfahrten 0,30 €/km
Abschreibung Gebäude
2 % AfA bei Baujahr nach 1924
⚠ Alle steuerlichen Angaben ohne Gewähr. Individuelle Beratung durch einen
Steuerberater (insbesondere zur Gewerblichkeit) ist empfehlenswert.
Steuerrecht ändert sich regelmäßig.
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